Professionelle Funkbenutzer können anhand eines Formulars eine Genehmigung beantragen, die ihnen nach der Erteilung berechtigen wird, die eigenen Funkanlagen zu benutzen.
Professionelle Nutzung umfasst verschiedene Anwendungen, die, abhängig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, auf verschiedene Weisen angerechnet werden. Hätten Sie gerne eine Idee des Kostpreises einer Genehmigung, dann können Sie jederzeit unsere Simulation benutzen.
Die Durchlaufzeit für die Bearbeitung des Dossiers beträgt wenigstens 1 Tag für die dringlichen Anträge, bis auf einige Wochen für die Bearbeitung sehr großer Dossiers. Würde das Dossier zu spät eingereicht, dann rechnen wir mit erhöhten Dossierkosten; deswegen ist es interessant, Ihren Antrag rechtzeitig einzureichen.
An der rechten Seite finden Sie pro Anwendung eine Übersicht, mit dem Antragsformular, dem Simulationsdokument, sowie die Kontaktdaten, worüber Sie den Funkgenehmigungsdienst kontaktieren können.
Kontaktstelle
BIPT - Genehmigungsdienst
Ellipse Building C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15
Für die Kündigung Ihrer Genehmigung gehen Sie wie folgt vor:
Verzichtsverfahren
Die Verzichtserklärung muss immer schriftlich erfolgen.
- Per Post
Obwohl ein einfacher Brief ausreicht, ist es ratsam, die Verzichtserklärung per Einschreiben zu versenden. Die Empfangsbestätigung enthält nämlich das genaue Versanddatum, das auf herkömmlichen Sendungen manchmal nicht mehr angegeben wird.
- Per E-Mail
In diesem Fall muss die E-Mail elektronisch unterschrieben werden.
In allen Fällen muss der Unterzeichner eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person sein.
Maßgebliches Datum
- Für eine Verzichtserklärung per Post
Das Datum der Post (oder eines anderen Postzustellungsunternehmens). Bei fehlendem oder unleserlichem Datum wird das Eingangsdatum beim BIPT berücksichtigt.
- Für eine Verzichtserklärung per E-Mail
Das Eingangsdatum der E-Mail.
- Späteres Datum
In beiden Fällen ist es möglich, der Verzicht auf eine Genehmigung zu einem späteren Zeitpunkt zu beantragen.
Rückerstattung
- Gebühren
Die Rückerstattung erfolgt anteilig nach der Anzahl der verbleibenden Tage über eine Gutschrift. Ein Minimum von 30 Tagen ist noch fällig.
Rückerstattungen sind für Genehmigungen der 7. Kategorie nicht anwendbar.
Bei einer vorübergehenden Genehmigung ist eine vollständige Rückerstattung der Gebühr möglich, wenn der Verzicht spätestens am Tag vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung erfolgt.
- Dossiergebühren
Die Dossiergebühren werden unter keinen Umständen zurückerstattet.
Genehmigungsurkunden
Sobald der Verzicht wirksam ist, verlieren die Genehmigungsurkunden ihre Gültigkeit und können sie nicht mehr verwendet werden.
Geräte
- Das BIPT muss über den Bestimmungsort der außer Betrieb gesetzten Geräten benachrichtigt werden.
- Wenn sie für eine zukünftige Verwendung aufbewahrt werden, muss eine Inhabergenehmigung beantragt werden.